Mitarbeiterförderung

Die Fachkompetenzen und das Engagement der Mitarbeiter/-innen, kurz ihre Leistung, bilden die zentrale Grundlage für die Qualität der Arbeit der Stiftung Jugendwerk.
 
Das Fachkräftegebot des Kinder- und Jugendhilfegesetzes wird mit einem Standard des Sozialpädagogen/-in, Sozialarbeiter/-in umgesetzt. Die Mitarbeiter/-innen werden entsprechend des TVöD S und E nach Qualifikation und Tätigkeit eingruppiert (i.d.R. S u E 11 bzw. 15). 
 
Die Stiftung Jugendwerk ist Mitglied beim Kommunalen Arbeitgeberverband, für die Zusatzversorgung erfolgt eine Anmeldung beim Kommunalen Versorgungsverband.
 
Durch Betriebsvereinbarung wurde ein individuelles, auf das Arbeitsfeld angepasstes, System der leistungsorientierten Bezahlung eingeführt. In diesem System werden periodische Mitarbeitergespräche als Fördergespräche der Personalentwicklung geführt.
 
Jeder Einrichtung ist eine Fachbegleitung zugeordnet. Diese übt sowohl die Fachberatung als auch die Dienst- und Fachaufsicht aus. Sie sorgen im Dialog mit den Einrichtungsleitungen und dem Fachpersonal für die inhaltliche Ausrichtung und auftragsgemäße Umsetzung der Arbeit. Sie begleiten die Mitarbeiter/-innen in pädagogischen sowie organisatorischen Fragen.
 
Neu eingestellte Mitarbeiter/-innen, die keine einschlägige Berufserfahrung in der Offenen Jugendarbeit haben, erhalten als eine der ersten Hilfestellungen eine inhaltliche „Einführung in die Offene Jugendarbeit“ bei einem Fortbildungsträger in Baden-Württemberg.
 
Für das erste halbe Jahr stehen den pädagogischen Fachkräften Mentor/-innen außerhalb der Hierarchie zur weiteren Unterstützung zur Verfügung.
 
Mitarbeiter/-innen können im Umfang bis zu einer Arbeitswoche an Fortbildungen beim internen Fortbildungsprogramm der Stadt Reutlingen sowie an arbeitsfeldspezifischen Akademien und bei Fortbildungsträgern in Baden-Württemberg besuchen.  Regelmäßige Fachtage der Stadt Reutlingen und der Stiftung Jugendwerk, abgestimmt nach den Bedarfen der örtlichen Einrichtungen ergänzen das Fortbildungskonzept.
 
Mit einer Aufteilung der Arbeitszeit in 2/3 Kontaktzeit und 1/3 indirekter Arbeitszeit wird den Mitarbeiter/-innen eine angemessene Vor- und Nachbearbeitungszeit zur Verfügung gestellt. Die Regelöffnungszeiten sind so kalkuliert, dass grundsätzlich im pädagogischen Team gearbeitet werden kann.
 
Insgesamt fünf Reflexions- und Planungstage stehen den pädagogischen Mitarbeiter/-innen zur Auswertung der Arbeit und zur gründlichen Planung der Umsetzung vereinbarter Jahresschwerpunkte zur Verfügung. Zudem finden bis zu viermal im Jahr themenbezogene Treffen mit allen pädagogischen Mitarbeiter/-innen der Stiftung Jugendwerk statt.
 
Die Arbeitsverträge sind auf 4 Jahre und 11 Monate mit der Maßgabe befristet, dass danach entweder eine Verlängerung möglich ist oder ein Antrag auf einen Wechsel auf passende Stellen zur Stadt Reutlingen gestellt werden kann. Diese besondere Regelung wurde speziell für das Arbeitsfeld der Offenen Jugendarbeit bei der Stiftung Jugendwerk eingeführt, um der strukturellen Problematik der berufsbiographischen Entwicklung der Mitarbeiter/-innen Rechnung zu tragen.
 
Die Mitarbeiter/-innen können an den von der Stadt Reutlingen angebotenen Gesundheitswochen teilnehmen.
 
Die betriebliche Interessensvertretung der Arbeitnehmer/-innen wird bei der Stiftung Jugendwerk durch einen Betriebsrat gewährleistet.